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Wahlen

Zwischen Urnengang und Sitzverteilung.

Freie Wahlen bilden die Grundlage jeder wahren Demokratie. Regelmäßig stattfindende Wahlen sind das Hauptinstrument der Volkssouveränität, des Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Bei jeder Wahl werden aus konkurrierenden Angeboten diejenigen Personen und Parteien gewählt, von denen die Mehrheit meint, dass sie in der nächsten Wahlperiode die Geschicke der Kommune, des Landkreises, des Bundeslandes, Deutschlands oder Europas bestimmen sollen. Für die politischen Ebenen gelten zum Teil unterschiedlich lange Wahlperioden. Daraus ergeben sich auch verschiedene Wahltermine. 

  • Kommunalwahlen in Sachsen - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 26.05.2019; nächste Wahl: 09.06.2024
  • Europawahl - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 26.05.2019; nächste Wahl: 09.06.2024
  • Landtagswahl in Sachsen - Wahlperiode: 5 Jahre; letzte Wahl: 01.09.2019; nächste Wahl: 01.09.2024
  • Bundestagswahl - Wahlperiode: 4 Jahre; letzte Wahl: 26.09.2021; nächste Wahl: 2025
  • Oberbürgermeisterwahl in Freital und Wahl des Landrates Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Wahlperiode: 7 Jahre; letzte Wahl: 12.06.2022; nächste Wahl: 2029

Am 9. Juni 2024 finden nicht nur die Europawahl, sondern auch die Kommunalwahlen statt. Unter den Kommunalwahlen zählen die Wahlen zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital und zu den Ortschaftsräten für die Ortschaften Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz. Ca. 33.000 Freitaler Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt.

Die Landtagswahl, bei der die Abgeordneten für den 8. Sächsischen Landtag gewählt werden, findet am 1. September 2024 statt.

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Staatsangehörigen der Europäischen Union das 10. Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltermin bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin Europawahl 2024 - Die Bundeswahlleiterin.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Mehr Informationen für betroffene Unionsbürger Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin sowie die entsprechenden Antragsformulare werden online auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsschreiben zur Wahlteilnahme in Deutschland ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat BMI - Europawahl 2024 (bund.de) veröffentlicht.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an Europawahlen teilnehmen, müssen Sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Mehr Informationen für Deutsche im Ausland Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin sowie die entsprechenden Antragsformulare werden ebenfalls online auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie Auslandsdeutschen bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Freital sowie der Ortschafsräte Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz wird voraussichtlich im Freitaler Anzeiger, Ausgabe 4, Erscheinungstag 23. Februar 2024 veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung beginnt die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, das heißt Montag, 26. Februar 2024.

Parteien und Wählervereinigungen konnten bis zum 4. April 2024, 18 Uhr, ihren Wahlvorschlag schriftlich oder persönlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, einreichen.

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 8. April 2024 die folgenden Wahlvorschläge für die Stadtratswahl sowie die Ortschaftsratswahlen zugelassen: Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.

Kontakt

Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Juristischer Referent
Helmut Weichlein
Telefon 0351 6476128
E-Mail: helmut.weichlein@freital.de

Hauptamt
SG Datenverarbeitung/Organisation/allgemeine Verwaltung
Susann Lieber
Telefon 0351 6476660
E-Mail: wahl@freital.de

Gemeindewahlausschuss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2024 den Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte gewählt.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der vorgenannten Wahlen, insbesondere die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.

Sitzungstermine

  • Konstituierende Sitzung: 29. Januar 2024, 17:00 Uhr, Ratssaal, Dresdner Straße 56
  • Zulassung der Wahlvorschläge: 8. April 2024, 17:00 Uhr, Ratssaal, Dresdner Straße 56
  • Feststellung des Wahlergebnisses: 11. Juni 2024, 16.00 Uhr Rathaus Deuben, Raum 313, Dresdner Straße 212 

Alle Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.

Wahlrecht

Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Freital ihren Hauptwohnsitz haben
  • und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Europawahl ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 das Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt worden. Für die Kommunalwahlen gilt weiter das Wahlalter von 18 Jahren.

Wahlscheinantrag

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 28. April 2024 bei der Stadt Freital mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugehen.

Hinweise für Zugezogene oder Umzüge innerhalb des Stadtgebietes bzw. Landkreises

Grundsätzlich gilt:

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Freital bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem Sie am 28.04.2024 (= gesetzlicher Stichtag für die Eintragung) eingetragen waren.

Sie können dann:

  1. im Wahlraum Ihres bisherigen Wahlbezirks wählen (vergleichen Sie hierzu bitte den Eindruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung). Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht auffinden, können Sie Ihren Wahlraum bei uns erfragen. Für die Wahl genügt Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  2. ab dem 21.05.2024 im Briefwahlbüro (Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel, Veranstaltungsbereich, Am Bahnhof 8, 01705 Freital) die Ausstellung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) beantragen. Für diesen Antrag können Sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sollten Sie diese noch nicht erhalten haben oder nicht auffinden, können Sie den Antrag auch persönlich oder ohne besondere Formvorschriften schriftlich an uns richten. Nutzen Sie auch den Online-Wahlscheinantrag auf www.freital.de. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Europawahl:

  • Bei Umzug mit Anmeldung in der Stadt Freital vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis (also bis einschließlich 19.05.2024) erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde nur auf Antrag!

Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens Sonntag, 19.05.2024, schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und Ihre genaue Anschrift enthalten und von Ihnen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Kommunalwahlen:

  • Wenn Sie sich innerhalb der Stadt Freital ummelden, werden Sie ggf. für die Wahl gestrichen, für die Sie nicht mehr wahlberechtigt sind, z.B. Ortschaftsratswahl (§ 6 Absatz 2 SächsKomWO).
  • Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, werden Sie auf Antrag bis zum Ende der Einsichtsfrist (also bis einschließlich 25.04.2024) in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde aufgenommen.

Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 24.05.2024, schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und Ihre genaue Anschrift enthalten und von Ihnen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.


Briefwahl und Online-Wahlscheinantrag

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen rechtzeitig stellen.

Auf folgenden Wegen kann der Wahlschein beantragt werden:
  • schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) - bitte achten Sie auf das vollständige Ausfüllen des Antrages (Geburtsdatum, Auswahl, wie mit den Briefwahlunterlagen verfahren werden soll, und Unterschrift nicht vergessen), andernfalls muss der Wahlscheinantrag zurückgesandt werden.
  • Online-Wahlscheinantrag hier
  • Beantragung per E-Mail an wahl@freital.de
  • Beantragung persönlich im Briefwahlbüro mit der Möglichkeit vor Ort zu wählen bzw. die Briefwahlunterlagen mitzunehmen. Das Briefwahlbüro öffnet ab 21. Mai 2024.
Hinweise zur Antragsstellung bzw. Abholung von Unterlagen
  • Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden
    Vollständiger Name, Geburtsdatum oder laufende Nummer im Wählerverzeichnis, Anschrift, ggf. eine abweichende Versandanschrift (zum Beispiel Ihre Urlaubsadresse)
  • Eine Beantragung von Wahlscheinen per E-Mail für Andere ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Dies gilt auch für Familienangehörige.
    Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über www.freital.de oder über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu beantragen.
  • Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Briefwahlbüro & Briefwahl vor Ort 

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab 13. Mai 2024.

Vom 21. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen und Ihren Wahlschein persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abholen. Hier kann auch direkt gewählt werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vor Ort bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.

Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens bis zum Wahlsonntag, den 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur Wahlbriefe, die rechtzeitig eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Wahlbriefe können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung Freital am Rathaus Deuben - Dresdner Straße 212, Rathaus Potschappel – Dresdner Straße 56 oder Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel – Am Bahnhof 8 – Achtung: Briefkasten der Stadt Freital im Bahnhofsdurchgang eingeworfen werden.

Besucheranschrift:      

Verwaltungsgebäude Bahnhof
Mehrzweckbereich
Am Bahnhof 8
(barrierefrei zugänglich)

Allgemeine Öffnungszeiten:   

Montag              8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag            8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch           8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag       8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag               8.00 – 12.00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeiten

Freitag, 07.06.2024, 13.00 – 16.00 Uhr

Kontakt:                     

Telefon: 0351 6476-315 (Briefwahlbüro)
Telefon: 0351 6476-660 (Wahlorganisation)
E-Mail: wahl@freital.de

Allgemeine Wahlbezirke

Die Wahl findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Wo kann gewählt werden?

Die Stadt Freital ist in 30 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugehen müssen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte, da er dort im Wählerverzeichnis eingetragen ist, zu wählen hat.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bei Verlust der Wahlbenachrichtigung reicht auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Hinweise zu einzelnen Wahlräumen finden Sie hier: >Übersicht Wahlbezirke und Wahlräume.

Wahlvorstände

Derzeit sind alle Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 besetzt.

Die Einsatzplanung für die Landtagswahl beginnt im Juni 2024.

Aktuelle Mitteilungen